Welche Souvenirs nicht aus dem Urlaub mitdürfen

Der WWF warnt: Illegale Mitbringsel können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Besonders geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte sind beliebte Urlaubsmitbringsel. Die Einfuhr bestimmter Souvenirs ist entweder gänzlich verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt. Reisenden droht die Beschlagnahme, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, hieß es in einer Aussendung des WWF am Donnerstag.

Finger weg vom Seepferdchen

25 Millionen Seepferdchen würden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet und mehr als eine Million Krokodile und Warane werden jährlich in der Modeindustrie verarbeitet. "Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite", rät WWF-Artenschutzexperte Georg Scattolin.

Besonders beliebte Erinnerungsstücke sind Schnitzereien aus Elfenbein oder geschützten Hölzern, diverse Korallen und daraus gefertigter Schmuck, lebende Zierpflanzen wie Orchideen oder Kakteen, Leder- oder Fellprodukte aus geschützten Arten, Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITIES-Etikett darf ohne Genehmigung eingeführt werden), Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein, Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus.

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