Wenn der Ex auch der Arbeitskollege ist: Jobwechsel oder mit dem Chef reden?
Wenn der Ex auch der Arbeitskollege ist: Soll man den Job wechseln oder lieber mit dem Chef über die Situation sprechen? Eine Psychologin gibt Tipps.
17 Jahre lang waren Jason Momoa und Lisa Bonet ein Paar. Während ihrer Beziehung standen sie – etwa in "Vendetta Rider" von 2013 – auch gemeinsam vor der Kamera. Inzwischen ist das einstige Hollywood-Traumpaar offiziell geschieden, wie das "People"-Magazin berichtet.
Beide sind noch immer im Filmbusiness tätig. Ob sie trotz Trennung je wieder gemeinsam vor der Kamera stehen wollen, ist unklar. Prominente haben oft das Glück, dass sie dank ihres Erfolges selbst entscheiden können, wo und mit wem sie arbeiten. Eine Möglichkeit, die andere Menschen, die eine Trennung mit einem Arbeitskollegen durchmachen, nicht haben.
Beziehungen unter Arbeitskollegen sind in Österreich keine Seltenheit. Laut einer Studie der Dating-Plattform Parship aus dem Jahr 2022 haben 11 Prozent der Österreicher ihren Partner bei der Arbeit kennengelernt. In einer weiteren Studie heißt es: Jeder fünfte Österreicher ließ sich bereits auf eine Liebesbeziehung mit dem Kollegen ein.
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Doch was tun, wenn es zur Trennung kommt? Wie kann man weiterhin unbeschwert miteinander im selben Unternehmen arbeiten? Im Idealfall führt man mit seinem Ex-Partner vorab ein klärendes Gespräch über den Umgang miteinander am Arbeitsplatz.
Die klinische Psychologin Ida Raheb-Moranjkic sagt: "Dabei geht es um simple Fragen wie: Begrüßen – ja oder nein? Ignorieren – ja oder nein. Einigt man sich auf 'Ja', sollte das der andere auch akzeptieren." Dabei sollten auch Fragen geklärt werden, ob man weiterhin gemeinsam in großer Runde Mittagessen geht oder ob man anderen Kollegen von der Trennung erzählt.
Wenn der Partner keine Bereitschaft zu einem klärenden Gespräch zeigt, gibt es Probleme. Die Expertin: "Den Ex-Partner zu ignorieren, kann als Provokation verstanden werden. Private Gespräche mit engen Kollegen können missinterpretiert werden."
Jobwechsel
Ist die Situation untragbar, kann man einen Jobwechsel in Erwägung ziehen. Allerdings sollte das gut durchdacht sein, denn ein Job bietet Stabilität und Sicherheit. Die Expertin: "Stellen Sie sich vor, Sie sind mitten in einer Trennung, die ohnehin eine schwere Belastung ist und dann verlieren Sie auch noch diese Routine, die sozialen Kontakten am Arbeitsplatz und die Sicherheit. Da sollte man sich fragen: Kann ich einen Jobwechsel kompensieren?"
Alternativ gibt es eventuell – je nach Branche – die Möglichkeit, kurzfristig in eine andere Abteilung versetzt zu werden oder an einem anderen Projekt zu arbeiten. Gerade in der heißen Phase, kurz nach der Trennung, könnte das eine Option sein.
Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
Den Vorgesetzten in die Situation einzuweihen, sei erst dann ratsam, wenn der Ex-Partner sich unangemessen verhält - vor allem, wenn es in Richtung Mobbing oder Ausgrenzung geht. Bei diesem Gespräch sollte man gut argumentieren können, inwiefern man anders als andere Kolleginnen behandelt wird.
Die Psychologin empfiehlt auch schon vor dem Eingehen der Beziehung mit einem Kollegen, sich über eine mögliche Trennung Gedanken zu machen. Es komme darauf an, was man für ein "Trennungstyp" ist. Es gibt Personen, die brechen nicht nur mit dem Ex-Partner, sondern mit dem gemeinsamen Freundeskreis. "Wenn ich weiß, dass ich ein radikaler Trennungstyp bin, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Liebes-Aus am Arbeitsplatz unschön enden kann."
Möglicherweise kann man auch in Erfahrungen bringen, ob der potenzielle Partner schon mal eine Beziehung am Arbeitsplatz hatte und wie diese Trennung überwunden wurde.
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Beziehung mit dem Chef
Besonders kompliziert wird die Situation, wenn der Ex-Partner gleichzeitig auch der Vorgesetzte ist. "In größeren Unternehmen gibt es oft Vertrauenspersonen, Arbeitspsychologen, die vor Ort entlastende Gespräche bieten können."
Normalerweise ist es im Sinne des Vorgesetzten, dass es eine Kooperation gibt und eine optimale Lösung gefunden wird. Ist das nicht der Fall und es kommt es zu Einkommenseinbußen – zum Beispiel: Überstunden werden plötzlich nicht mehr bezahlt – sollte man sich an die Arbeiterkammer oder andere externe Institutionen wenden. Die Expertin: "Das Problem ist damit nicht mehr nur betriebsintern, sondern auch strafrechtlich relevant."
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