Grillen am Balkon in Österreich - was ist erlaubt?
Darf ich als Mieter genauso am Balkon grillen wie als Wohnungseigentümer? Und was tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?
Wer das Glück hat, in einer Wohnung mit Balkon zu leben, denkt möglicherweise über das nächste Grillfest nach. Aber wie schaut eigentlich die Rechtslage in Österreich aus? Darf man auf dem Balkon überhaupt grillen? Was gibt es dabei zu beachten?
freizeit hat dazu, Rechtsanwalt Nikolaus Vasak befragt.
Unabhängig davon, ob man als Eigentümer einer Eigentumswohnung oder als Mieter einer Wohnung grillt, ist darauf zu achten, dass durch die dadurch entstehende Rauch- und Geruchsentwicklung die Nachbarn nicht in einer Art und Weise gestört werden, die das ortsübliche Ausmaß übersteigt.
Wie häufig oder wie lange man grillen darf, ist also von der konkreten Umgebung abhängig und davon, ob aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Rauch- und Geruchsentwicklung die Nachbarn beeinträchtigt.
Auch wenn es grundsätzlich rechtlich egal ist, ob nur ein einzelner Nachbar in unüblicher Art und Weise beeinträchtigt wird oder eine Vielzahl von Nachbarn, so ist das Risiko einer Beschwerde natürlich entsprechend höher, wenn man beispielsweise in einem schmalen Innenhof im dichtverbauten Gebiet grillt oder in einem der Wohnung zugeordneten großen Garten. Es ist beim Grillen auch jedenfalls darauf zu achten, die Beeinträchtigung der Nachbarn so gering wie möglich zu halten.
Was tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?
Welche Griller erlaubt sind
Grundsätzlich ist die Rechtslage gleich, egal ob es sich um einen Innenhof, eine Terrasse oder einen Garten handelt. Maßstab ist immer die Beeinträchtigung der Nachbarn durch Rauch- und Geruchsentwicklung.
Kommentare