Grillen am Balkon

Grillen am Balkon in Österreich - was ist erlaubt?

Darf ich als Mieter genauso am Balkon grillen wie als Wohnungseigentümer? Und was tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?

Wer das Glück hat, in einer Wohnung mit Balkon zu leben, denkt möglicherweise über das nächste Grillfest nach. Aber wie schaut eigentlich die Rechtslage in Österreich aus? Darf man auf dem Balkon überhaupt grillen? Was gibt es dabei zu beachten?

freizeit hat dazu, Rechtsanwalt Nikolaus Vasak befragt. 

Worauf muss man beim Grillen im Freien achten?
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Verbote beim Grillen eingehalten werden. Bei besonderer Trockenheit kann beispielsweise die Gemeinde auch das Grillen mit offenem Feuer (das betrifft auch Holzkohle) untersagen. Wenn keine besonderen, allenfalls zeitlich befristete Verbote verhängt wurden, ist das Grillen im Freien erlaubt.
Muss ich als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung auf meine Nachbarn Rücksicht nehmen? 

Unabhängig davon, ob man als Eigentümer einer Eigentumswohnung oder als Mieter einer Wohnung grillt, ist darauf zu achten, dass durch die dadurch entstehende Rauch- und Geruchsentwicklung die Nachbarn nicht in einer Art und Weise gestört werden, die das ortsübliche Ausmaß übersteigt.

Wie häufig oder wie lange man grillen darf, ist also von der konkreten Umgebung abhängig und davon, ob aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Rauch- und Geruchsentwicklung die Nachbarn beeinträchtigt.

Auch wenn es grundsätzlich rechtlich egal ist, ob nur ein einzelner Nachbar in unüblicher Art und Weise beeinträchtigt wird oder eine Vielzahl von Nachbarn, so ist das Risiko einer Beschwerde natürlich entsprechend höher, wenn man beispielsweise in einem schmalen Innenhof im dichtverbauten Gebiet grillt oder in einem der Wohnung zugeordneten großen Garten. Es ist beim Grillen auch jedenfalls darauf zu achten, die Beeinträchtigung der Nachbarn so gering wie möglich zu halten. 

Ist es ein Problem, wenn ich oft grille?
Auch die Häufigkeit kann als Maßstab herangezogen werden, ob die Beeinträchtigung der Nachbarn ortsüblich ist oder nicht. Tägliches Grillen mag eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellen; 2x Grillen über die gesamte Saison vielleicht noch nicht. Es kommt auf die individuelle Umgebung und die generelle Übung in der Nachbarschaft an.

Was tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?

Muss ich meine Nachbarn vorher darüber informieren?
Es besteht keine Vorschrift, die Nachbarn im Vorfeld zu informieren. Um allfällige Beschwerden allerdings zu vermeiden, würde sich Derartiges aber durchaus empfehlen. Sollte sich ein Nachbar dennoch beschweren, so ist jedenfalls zu empfehlen, das Gespräch zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln.
Darf man als Nachbar die Polizei rufen, wenn der Grillgeruch als störend empfunden wird?
Selbstverständlich bleibt es jedem unbenommen, die Polizei zu rufen, wenn er sich in unzulässiger Art und Weise durch Grillen beeinträchtigt fühlt. Die Polizei ist allerdings nur dann der richtige Ansprechpartner, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden oder allenfalls eine Straftat vorliegt. Allein die Beeinträchtigung durch Geruchs- oder Rauchentwicklung kann allenfalls aber durch eine Unterlassungsklage zivilrechtlich geahndet werden.

Welche Griller erlaubt sind

Darf man jede Art von Griller benutzen?
Grundsätzlich kann jede Art von Griller benutzt werden, wobei eben bei der Rauchentwicklung auf die örtliche Umgebung zu achten ist und üblicherweise Gasgriller weniger Rauch entwickeln als Holzkohlegriller.
Macht es einen Unterschied, wenn man im Innenhof, auf der Terrasse oder im Garten grillt?

Grundsätzlich ist die Rechtslage gleich, egal ob es sich um einen Innenhof, eine Terrasse oder einen Garten handelt. Maßstab ist immer die Beeinträchtigung der Nachbarn durch Rauch- und Geruchsentwicklung.

Mietvertrag und Hausordnung beachten

Was muss man sonst noch bei einer Miet- und Eigentumswohnung beachten?
Bei einer Mietwohnung ist allenfalls gesondert zu beachten, ob im Mietvertrag selbst oder in der üblicherweise dem Mietvertrag angeschlossenen Hausordnung eine spezielle Regelung für das Grillen vorgesehen ist. Es wäre möglich, dass im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, dass Grillen nicht erlaubt ist. Ähnliches könnte auch in einer Hausordnung stehen. Auch bei einer Eigentumswohnung könnten entsprechende Regelungen im Wohnungseigentumsvertrag enthalten sein. Üblicherweise enthalten Wohnungseigentumsverträge zumindest allgemeine Bestimmungen, wonach das Zusammenleben mit den Nachbarn, wenn möglich nicht beeinträchtigt werden soll. Daraus allein kann aber kein Verbot des Grillens abgeleitet werden.
Liisa Mikkola

Über Liisa Mikkola

Digital Producer bei freizeit.at, dem Digitalformat der KURIER freizeit.

Kommentare