Triumph für Charlènes Rivalin? Caroline soll von Ehevertrag profitieren

Ein Vertrag machte Schlagzeilen, welcher angeblich zwischen Charlène und Albert ausgehandelt wurde - für Caroline soll es Vorteile haben.

Wie das französische Magazin Voici vor einigen Tagen geschrieben hat, sollen sich Charlène und Fürst Albert II. bezüglich ihrer gemeinsamen Zukunft geeinigt haben. Zwar soll die Fürstin angeblich bald ihren Hauptwohnsitz nach Genf verlegen, doch zu offiziellen Veranstaltungen muss sie, wie es weiter heißt, an der Seite ihres Mannes auftreten. Künftig soll sie auch 12 Millionen Euro im Jahr Apanage kassieren und eigenes Personal zur Verfügung gestellt bekommen. Ihre beiden siebenjährigen Kinder bleiben allerdings bei ihrem Vater in Monaco, berichtet das Magazin.

Auch eine eigene Klausel bezüglich Charlènes Schwägerin Caroline soll im Vertrag inkludiert worden sein. Wie die deutsche BILD nun berichtet, munkelt man, diese war an dem Vertrag nicht unbeteiligt.

Caroline von Monaco: Vorteile durch Charlènes Vertrag?

Im angeblichen Vertrag zwischen Charlène und ihrem Mann wurden wohl so einige Dinge ausgehandelt, die man in der Öffentlichkeit eher unwahrscheinlich bestätigen wird. Auch eine eigene Klausel soll darin sein, die besagt, dass die ehemalige Profi-Sportlerin nicht mehr auf ihre Schwägerin Caroline treffen muss.

Immer wieder wurde getuschelt, zwischen den beiden Royals herrscht Eiszeit, weil Alberts Schwester sich als die eigentliche Fürstin sieht. Außerdem soll sie es der Ex-Olympia-Teilnehmerin im Palast nicht immer leicht gemacht haben.

Während Charlènes Abwesenheit hatte sich Caroline immer öfter an der Seite ihres Bruders und der Zwillinge Jacque und Gabriella gezeigt. Dabei stellten viele infrage, ob es sich dabei tatsächlich um die Fürsorge als Tante handelte oder die Schwester von Albert dabei nur opportunistisch ihren Platz am Hof sichern oder klarstellen wollte.

Wie die BILD nun berichtet, könnte der mutmaßliche Ehe-Vertrag des Fürstenpaares auch Vorteile für Caroline bieten. Die vermeintliche Klausel und die besagte Übersiedelung würden nämlich der 65-Jährigen zugutekommen, denn durch Charlènes Umzug wäre Caroline wieder die Entscheidungsträgerin als First Lady des monegassischen Hofes.

Man geht außerdem davon aus, dass im Falle eines überraschenden Ablebens Alberts vor der Volljährigkeit seines Sohnes Jacques, Caroline die Interimsregentin wird und Charlène künftig nur mehr Pflichttermine wahrnehmen wird.

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