Semesterferien: Was bei einer Reise ins angrenzende Ausland zu beachten ist

Ein Auslandstrip in den Semesterferien ist selbst für Genesene und Geimpfte eine Fahrt in den Corona-Regel-Dschungel.

Am Wochenende beginnen für Hunderttausende Schüler in Niederösterreich und Wien die Semesterferien. Für Familien, die diese Auszeit für einen Urlaub im benachbarten Ausland nutzen wollen, gilt es – wie schon in der gesamten Pandemie – sich mit den Regeln vor Ort auseinanderzusetzen, ehe es losgeht.

Für Erwachsene, die weder geimpft, noch genesen sind, erübrigt sich die Planung in Wahrheit schon mit Hinblick auf die österreichischen Einreiseregeln, die bei der Rückkehr schlagend würden. Wer keinen 2-G-Nachweis vorweisen kann, muss in Quarantäne.

Und selbst wer ein gültiges Zertifikat mit dem vorgeschriebenen Immunstatus hat, muss sich vor der Heimfahrt einen PCR-Test besorgen – ausgenommen Kinder unter 12 und Geboosterte.

Wer in die Schweiz möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein – es reicht also ein 3-G-Nachweis. Kinder unter 16 benötigen nicht einmal den. Eine Einreiseregistrierung ist nur für Flug- oder Busreisende notwendig.

In den eidgenössischen Hotels und Skigebieten ist im Prinzip jeder Kunde willkommen. Das Rahmenprogramm hingegen – die Gastronomie etwa – steht nur jenen mit 2-G-Nachweis offen. In Schwimmbädern oder Discos (ja, die sind dort offen) wird zusätzlich noch ein negativer Test verlangt.

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Für Reisen nach Italien bzw. Südtirol benötigt es einen 2-G-Nachweis. Minderjährige Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sind davon ausgenommen, wenn sie mit ihren Eltern reisen, sie müssen aber getestet sein. Kinder unter 6 sind auch davon befreit. Wer aber in einem Hotel einchecken, in einem Restaurant essen gehen, ein Museum besuchen oder in einem Skigebiet auf die Piste will, braucht einen 2-G-Nachweis. Und das ab 12 Jahren. Was den Urlaubsspaß ebenfalls einschränken könnte: In Italien gilt im öffentlichen Raum im Freien Maskenpflicht.

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In Deutschland gibt es für Familien ein Problem, das umgekehrt den Zustrom an Skiurlaubern aus dem Nachbarland Richtung Österreich bremst, solange wir als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Aus einem solchen kommend, entgehen nur Geimpfte und Genesene der Quarantäne. In die müssen Kinder unter 6 Jahren in jedem Fall und könnten sich erst nach fünf Tagen freitesten. In jedem Fall müssen sich Einreisende auch registrieren.

In ganz Deutschland gilt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen die 2-G-Regel. In Bayern öffnet ein entsprechender Nachweis auch die Türe zu Hotels und Lokalen. In vielen Bundesländern wird hier aber zusätzlich ein Test verlangt.

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Wesentlich lockerer ist man hingegen in Slowenien. Bei der Einreise und im Tourismus gilt 3-G (Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen). Wie in Österreich hat die Gastronomie aber um 22 Uhr Sperrstunde.

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Wie diese Beispiele zeigen, sind alleine schon die Einreiseregeln in Europa trotz Grünem Pass auch zwei Jahre nach Pandemiebeginn höchst unterschiedlich – von den Corona-Regeln in den einzelnen Ländern gar nicht erst zu reden.

Christian Willim

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