Ferien mit Kindern: Darf man die Kinder einfach für Urlaub aus der Schule nehmen?

Kann ich mein Kind für den Urlaub einfach aus der Schule nehmen? Was ist "Worldschooling"? Welche Vorgaben und potenzielle Strafen es für Eltern in Österreich gibt.

Die deutsche Influencerin Anne Wünsche teilte kürzlich mit ihren Followern, wie sie mit ihren drei Kindern und ihrem Partner einen Urlaub in Rom verbrachte. Prinzipiell nichts Schlimmes dabei, oder? Trotzdem erhielt sie zahlreiche Nachrichten empörter Fans: Ob die Kinder denn nicht in die Schule müssten? Bei einem genaueren Blick auf die Bestimmungen in Österreich zeigt sich, dass man für so etwas durchaus auch Strafen kassieren kann. 

Anne Wünsche, die in den sozialen Medien gerne polarisiert und die man unter anderem aus "Berlin Tag und Nacht" kennt, nahm kürzlich ihre Kinder aus der Schule, um mit ihnen in den Urlaub zu fliegen. Die darauf folgende Kritik tat sie einfach ab: "So langsam solltet ihr mich kennen! Ich lebe mein Leben so, wie ich es für richtig halte. Wenn ich, während der Schulzeit, nach Rom fliegen will - dann mach ich das." Gesagt, getan. Für diejenigen, die sich keine Strafe einhandeln möchten, gibt es allerdings einiges zu beachten. 

Ist es erlaubt, die Kinder für Urlaub einfach aus der Schule zu nehmen? 

Sobald die Schulferien näher rücken, gehen die nervenaufreibenden Vorbereitungen los. Beide Partner müssen sich lange vorher ihren Urlaub genehmigen lassen. Und dann sollte man mindestens ein Jahr im Voraus buchen, was gegen die astronomisch hohen Preisen allerdings auch nicht besonders viel Abhilfe schafft. Für Eltern bedeutet das: Kompliziertes würde so viel einfacher werden, wenn man außerhalb der für alle gültigen Schulferien Urlaub machen könnte. 

In Österreich herrscht grundsätzlich Schulpflicht (gesetzliche Vorgaben hier nachzulesen). Das bedeutet konkret, dass Kinder nur fernbleiben dürfen, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen: 

  • Erkrankung des Schülers
  • mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen des Schülers
  • Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen
  • außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers
  • Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist

Nimmt man sein Kind einfach aus der Schule, ohne einen Grund anzugeben, kann das auch eine Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn Schüler und Schülerinnen in Österreich an mehr als drei Tagen fehlen (Tage können, müssen aber nicht aufeinanderfolgen), kommt es zu einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Was folgt, ist eine Geldstrafe zwischen 110 und 440 Euro. Kann man das Geld nicht erbringen, kann es sogar zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen kommen. Bei Schülern und Schülerinnen in mittleren oder höheren Schulen sollte man besonders aufpassen: Beim unentschuldigten Fernbleiben von mehr als einer Woche wird das Kind vom Schulbesuch abgemeldet (gleiches gilt bei: 30 Unterrichtsstunden oder 5 nicht aufeinanderfolgende Schultage). 

Wie sich manche Eltern aus dem Dilemma retten? Anstelle die Schulpflicht zu verletzen, greifen sie auf eine Krankmeldung zurück. Dafür müssen Eltern erst ab einer Woche ein ärztliches Zeugnis vorlegen. 

Wie sieht es mit Homeschooling aus? 

Ja, die Kinder zuhause zu unterrichten, ist in Österreich erlaubt. Nein, für ein paar Tage Homeschooling aus dem Skiurlaub zu machen, geht dann leider doch nicht. Im US-amerikanischen Raum ist beispielsweise das "Worldschooling" als alternative Bildungsmethode in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Vor allem seit Corona haben sich zahlreiche Communities auf Facebook zusammengefunden, die ihre Kinder nach dieser Lehrmethode unterrichten, bei der man mit ihnen die Welt bereist. Was das genau bedeutet? Nach dieser Philosophie sollen Kinder anhand von Erfahrungen, anderen Kulturen und Personen auf Reisen lernen. 

Allerdings ist häuslicher Unterricht hierzulande sehr streng geregelt und lässt sich nicht vollkommen frei gestalten. Voraussetzung ist, dass es einer Schulbildung wie an einer staatlichen oder anderen Bildungseinrichtung gleichkommt. Dazu sind Eltern vorher verpflichtet, einen geplanten Lehrplan und ein pädagogisches Konzept für den Unterricht vorzulegen. Ihre Leistungen müssen Schüler und Schülerinnen auch einmal jährlich nachweisen: Das heißt, dass sie eine Prüfung ablegen und an einem verpflichtenden Reflexionsgespräch über den Leistungsstand teilnehmen müssen. 

Regelungen in Deutschland

In Deutschland herrscht ebenso wie in Österreich Schulpflicht, hier ist allerdings beispielsweise das Homeschooling nicht einfach erlaubt. Lediglich, wenn die Kinder länger krank bleiben, werden Ausnahmen gemacht. Und wie sieht es mit Strafen für das Schuleschwänzen aus? Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, kann man mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. 

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