Stornogebühren und versalzenes Essen: Welche Rechte hat der Gast?

Stornogebühren bei Reservierungen, Kosten für ein Glas Wasser oder Zechprellerei: Weder Gast noch Wirt müssen alles schlucken – wie Streitigkeiten im Restaurant gelöst werden können.

Die heimische Gastro-Branche ist mit ihren 41.000 Betrieben rund 8 Milliarden Euro schwer – jeder zehnte Österreicher speist mindestens dreimal pro Woche außer Haus. Brösel gehören damit zum Alltagsgeschäft: Gleich mehrere Konflikte zwischen Gästen und Gastronomen sorgten in den vergangenen Wochen für öffentliche Aufmerksamkeit. Nicht nur, dass Spitzenrestaurants nach amerikanischem Vorbild sogenannte No-Show-Gebühren – also Stornogebühren bei Nicht-Erscheinen – verlangen. Auch Vorfälle von Zechprellerei mit Körperverletzung rückten das ungebührliche Verhalten von manchen Gästen in den Mittelpunkt.

Es mag wenig lustvoll klingen, aber in all diesen Auseinandersetzungen geht es um die Erfüllung eines Vertrags. Sowohl Gäste als auch Wirte haben Rechte und Pflichten – was das in der Praxis heißt, hat der KURIER bei Wirtschaftskammer (WKO) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfragt.

Was passiert, wenn man ohne zu zahlen aus dem Restaurant stürmt? Laut WKO hat der Gast die Pflicht, die erhaltenen Speisen und Getränke zu bezahlen. Zu entlohnen ist der volle Rechnungsbetrag nach erbrachter Leistung. Der Gastwirt muss sich mit Raten nicht zufriedengeben. Es gibt auch kein Recht des Gastes auf "Anschreibenlassen". Ist der Gast nicht in der Lage zu bezahlen, kann Zechprellerei vorliegen. Das ist eine Vertragsverletzung und auch ein strafbarer Tatbestand, nämlich ein Betrugsdelikt.

Wie lange muss man auf die Rechnung warten? Sofern der Gast zahlen möchte und längere Zeit niemand kommt, um die Zahlung entgegenzunehmen, wäre eine Möglichkeit, die aus der Speisekarte selbst errechnete Summe am Tisch liegen zu lassen, so die WKO. Eine andere Möglichkeit wäre, das Entgelt auf dem Bankweg zu überweisen. Hier könnten an der Schank beispielsweise auch der Name und die Adresse hinterlassen werden, damit die Rechnung zugesendet werden kann.

Meine Bestellung kommt nicht an den Tisch: Wie lange muss ich warten?

Wenn der Wirt die Bestellung vom Gast von Speisen und Getränken entgegennimmt, kommt ein Bewirtungsvertrag zustande. Bei einer Bestellung ohne Sonderwünsche könnte der Wirt in Schuldnerverzug geraten, wenn er das Gewünschte nicht rechtzeitig bringt. Die Rechtsfolge ist ein Rücktrittsrecht für den Gast, so die Wirtschaftskammer. Laut VKI kann als Faustregel gelten: Wer mittags in einem gewöhnlichen Lokal speisen will und nach gut 30 Minuten noch immer ohne Essen dasitzt, kann gehen. Bei Getränken wird diese Spanne des Zumutbaren eher bei 20 Minuten liegen. Wer es korrekt machen will, sagt dem Personal dann etwa: "Wenn Sie mir mein Glas Wein in fünf Minuten nicht bringen, gehe ich wieder" – juristisch setzen Sie damit eine Nachfrist und erklären den Rücktritt.

Darf der Gastwirt ein Glas Wasser verrechnen?

Ja, denn in Österreich wird ein Glas Wasser laut VKI als Dienstleistung gesehen. Der Wirt kann hierfür selbst einen Preis bestimmen. In der Praxis wird das unterschiedlich gehandhabt. Klar ist: Wenn der Betrieb für Leitungswasser ein Entgelt verlangt, muss dies dem Kunden vorher mitgeteilt werden.

Trotz Reservierung ist der Tisch nicht frei.

Wenn Sie zum vereinbarten Termin erscheinen, aber in den folgenden 10 bis 15 Minuten keinen freien Tisch bekommen, haben Sie laut Konsumentenschützer Anspruch auf Schadenersatz. Sie können sich dann z. B. die Fahrtkosten erstatten lassen oder – wenn Sie deshalb in ein anderes Lokal gehen – die Mehrkosten geltend machen, wenn das Essen dort teurer ist.

Ich musste in letzter Sekunde absagen: Wie hoch darf die Stornogebühr sein?

Laut Wirtschaftskammer ist eine Klausel zur Stornogebühr für den Gast dann gröblich benachteiligend, wenn damit ein pauschaler Prozentsatz als Stornogebühr festgelegt wird – ohne jene Kosten zu berücksichtigen, die sich der Wirt wegen des Nichterscheinens erspart hat. Prinzipiell haben Gastronomen Schadenersatzanspruch, wenn der Gast trotz Reservierung nicht erscheint. Allerdings muss der Wirt laut VKI nachweisen, dass ihm durch das Nichterscheinen ein Schaden entstanden ist, weil z. B. der Tisch nicht mehr besetzt werden konnte oder wegen einer größeren Reservierung mehr Personal beschäftigt werden musste.

Was tun, wenn das Essen nicht gut schmeckt?

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, hier braucht es Verhandlungsgeschick.

Habe ich das Recht, das versalzene Gericht zurückgehen zu lassen?

Wenn das Essen nicht den Erwartungen des Gastes entspricht, ist es üblich, dass das Restaurant eine alternative Lösung anbietet. Dies könnte laut WKO die Zubereitung eines neuen Gerichts oder eine andere Entschädigung für den Gast einschließen.

Ich habe ein weiches Ei bestellt, aber es kommt hart gekocht an den Tisch.

Ob das falsche Gericht oder falsch zubereitet: So wie Sie für mangelfreie Ware vom Wirt zur Kasse gebeten werden, so hat auch er für Sachmängel einzustehen. Am besten gleich reklamieren, rät der VKI. Sie können das Gebrachte zurückschicken, und der Wirt erhält die Chance, nachzubessern.

Wer zahlt, wenn der Kellner Wein über Handy und Hemd des Gastes schüttet?

Gastwirt und Kellner haften laut VKI für den entstandenen Schaden. In der Regel springt für Reinigungs- und Reparaturkosten die Haftpflichtversicherung des Wirtes ein. Als Opfer eines solchen Missgeschicks können Sie die Rechnung von der Reinigung oder Reparatur an den Wirt schicken oder, wenn nichts mehr zu retten ist, sich den Wert von der Versicherung ersetzen lassen.

Anita Kattinger

Über Anita Kattinger

Leidenschaftliche Esserin. Mittelmäßige Köchin. Biertrinkerin und Flexitarierin. Braucht Schokolade, gute Bücher und die Stadt zum Überleben. Versucht die Welt zu verbessern, zuerst als Innenpolitik-Redakteurin, jetzt im Genuss-Ressort.

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