Flaschenpost: Zart und tiefgründig
Der „Wiener Gemischte Satz“ wird künftig eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung.
Es scheint eine Erfolgsgeschichte zu sein, der Aufstieg von der geschmähten Mischkulanz zum Edelstoff: Der „Wiener Gemischte Satz“ wird künftig eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung – ein Ritterschlag, nachdem die Weinspezialität 2013 zur DAC wurde. Allein, der Sinn hinter der Auszeichnung entzieht sich einem.
Was will man schützen? Ein Winzer aus dem Burgund wird wohl kaum just „Wiener Gemischter Satz“ auf seinen Bâtard-Montrachet schreiben, weil er fürchtet, den erlesenen Tropfen sonst nicht anzubringen. Schon die Begründung der Brüsseler Behörden verstört: „In Wien werden“, so die EU-Kommission, „anders als in Österreich üblich, die Trauben (sic!) nicht nach Rebsorten gepflanzt, sondern mehrere Rebsorten in einem einzigen Weinberg angebaut und gleichzeitig geerntet, was diese Methode der Weinherstellung einzigartig macht.“ Die Methode gab und gibt es sehr wohl auch in anderen heimischen Anbauregionen – eine alte Tradition, die halt aus der Mode kam.
Freilich, einige Wiener Winzer, allen voran Fritz Wieninger, bargen diesen Schatz und machten ihn salonfähig; später auch etwa Jutta Ambrositsch oder Fuchs-Steinklammer. Was ihnen nicht gelang, ist, auch ihre Kollegen davon zu überzeugen, dass man besten Wein machen muss, um international in der Oberliga mitzuspielen. Wiener Gemischter Satz in fahler Uniformität mag als Heurigentrank nett sein. Ein Renommee baut man so nicht auf. Da hilft weder DAC samt wachsweichem Regelwerk noch eine geschützte Herkunftsbezeichnung.
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