Was man vom Strandurlaub mitnehmen darf und was nicht

Steine, Muscheln oder sogar Sand sind beliebte Andenken, die sich Menschen aus ihrem Urlaub mitnehmen. Doch Vorsicht, nicht in allen Ländern ist das erlaubt.

Sich etwas aus dem Urlaub als Erinnerung mitzunehmen, gehört für die meisten einfach dazu. Wer es nicht mehr in ein Souvenirgeschäft geschafft hat oder sich Geld sparen möchte, greift meist darauf zurück, was die Natur eben so hergibt. Ob Steine, Muscheln oder Sand – alles ist schnell in die Tasche gesteckt. Doch jedes Land hat unterschiedliche Vorschriften, was das Mitnehmen derartiger Souvenirs betrifft. Bei einem Verstoß muss man teils mit hohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro oder gar einem Strafverfahren rechnen. Und auch im eigenen Land könnte man auf Schwierigkeiten treffen, wenn man etwas im Gepäck hat, das unter Artenschutz steht. Doch worauf sollte man nun achten? Ein Überblick.

Hier mehr lesen: Welche Souvenirs nicht aus dem Urlaub mitdürfen

Für die Einfuhr nach Österreich gilt allgemein, dass Tiere oder Pflanzen, die durch das 1973 ins Leben gerufene Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, nicht ins Land gebracht werden dürfen. Aktuell betrifft das rund 33.000 Pflanzen und 6.000 Tierarten. Dabei zählen Muscheln – ebenso wie Korallen und Seesterne – zu den Tieren.

Wo Muscheln sammeln, erlaubt ist und wo nicht

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Muscheln in einigen Ländern erlaubt – jedoch auch nur in geringen Mengen und zum privaten Gebrauch. Dazu zählen Deutschland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Portugal und Spanien. Eine streng limitierte Anzahl herrscht allerdings bei der Mitnahme von Fechterschnecken und Riesenmuscheln – nur drei Exemplare dürfen von diesen Sorten gesammelt werden.

In anderen Ländern hingegen ist das Muschelsammeln komplett tabu. Hier wertet man die Mitnahme als einen Eingriff in das geschützte Ökosystem, weswegen zum Teil hohe Bußgelder drohen. Dazu zählen die Länder Italien, Türkei, Ägypten, Dubai, Dominikanische Republik, Neuseeland und Zypern, wobei bei Letzterem je nach Region entweder die Regelungen der Türkei oder Griechenlands gelten.

Muscheln, die unter Artenschutz stehen, dürfen außerdem keinesfalls in Thailand, Mexiko und den USA mitgenommen werden.

Zudem sollten einige Faktoren beim Muschelsammeln beachtet werden. Zum einen dürfen nur kleine Mengen für den privaten Zweck mitgeführt werden – das Sammeln mit kommerzieller Absicht ist verboten. Zum anderen dürfen Korallen, Seeigel und Seesterne nicht gesammelt werden, da die meisten Arten streng geschützt sind.

Wer nun glaubt, mit dem Gang in den Souvenirladen ist man auf der sicheren Seite, hat sich allerdings getäuscht. Muscheln, Schnecken und Korallen werden oft speziell für den Verkauf aus dem Meer geholt – meist lebend. Hier könnten also ebenfalls geschützte Exemplare verarbeitet worden sein. Das zählt auch für Produkte von Strandhändlern. Die vermeintlichen amtlichen Genehmigungen für Schmuckstücke oder andere Souvenirs sind häufig gefälscht.

Muscheln sind beliebte Mitbringsel. Doch einige von ihnen stehen unter Artenschutz, sodass eine Ausfuhr nicht erlaubt ist

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Steine als Souvenir – wo darf ich sie einstecken und wo nicht?

Generell sollte man sich beim Sammeln von Steinen vorab über die lokalen Regelungen erkundigen. In Italien ist die Mitnahme von Kieseln oder Quarzsteinen streng verboten – denn auch Steine gelten als natürlicher Schutz für den Strand. Ebenfalls Probleme bei der Mitnahme bekommt ihr in Griechenland, der Türkei und im Vereinigten Königreich. Wer hier gegen die Bestimmung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Dabei solltet ihr besonders in der Türkei aufpassen. Hier gelten Steine nämlich als Kulturgut und sind staatliches Eigentum. Es könnte sich bei jedem Stein um ein antikes Relikt handeln. Wer versucht, einen von ihnen außer Land zu bringen, kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren bekommen. Auch sollte man dortzulande vom Steinekauf absehen, da ähnlich wie mit den Muscheln und anderen geschützten Arten, Händler auch illegale Ware anbieten.

Steine sind nicht überall einfach nur Steine. In manchen Ländern zählen sie als Kulturgut

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Was für die Mitnahme von Sand gilt

In einigen Ländern, wie etwa an der deutschen Nord- und Ostseeküste, spricht nichts dagegen, solange der Sand nicht aus einem Naturschutzgebiet stammt. Ebenfalls ist es grundsätzlich in Spanien, Portugal, Frankreich und Kroatien erlaubt, solange es in kleinen Mengen mitgenommen und nur für den privaten Gebrauch verwendet wird. Wer allerdings die Natur liebt, sollte darauf verzichten, denn die Strände beginnen zu schrumpfen. Der klimabedingte, steigende Meerspiegel sowie der weltweite Bauboom, der Unmengen Sand für die Herstellung von Beton und Glas verschlingt, sorgen dafür, dass der Sand vielerorts immer knapper wird. Dabei erfüllen Strände eine essenzielle Schutzfunktion und sind wichtig für das Ökosystem.

Deswegen ist es auch in einigen Ländern strikt verboten, Sand mitzunehmen. In Italien zum Beispiel sollte man komplett die Finger vom Sand lassen. Hier ist es im ganzen Land verboten, Sand von den Stränden mitzunehmen – selbst in kleinen Mengen. Noch rigoroser geht man auf der Insel Sardinien gegen Sanddiebe vor. Laut dem Auswärtigen Amt, ist jede Art von Veränderung der Sandstrände – so also auch die Mitnahme von Sand, Kiesel und Quarzgestein – gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe von 500 bis zu 3.000 Euro. Zudem wurde an den sardinischen Stränden bereits Kameras installiert, um die Urlauber stets im Blick zu haben. Ebenfalls verboten ist die Sandmitnahme in Griechenland, der Türkei, den Malediven, Ägypten, Thailand und den Philippinen

Über Janet Teplik

Digital Producer bei freizeit.at. Nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Kunstgeschichte zog die gebürtige Deutsche nach Wien und studierte Publizistik und Kommunikationswissenschaften. Zuletzt war sie stellvertretende Chefredakteurin bei der MG Mediengruppe.

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