Mietwagen im Ausland buchen: Juristin beantwortet die wichtigsten Fragen
Woran erkenne ich, ob der Mietwagen-Anbieter seriös ist? Und was tun, wenn das Auto beschädigt ist?
Wer sich auf die Suche nach einem Mietwagen im Ausland macht, wird schnell merken: Im Netz gibt es unzählige Angebote mit unterschiedlichen Versicherungen und Zusatzleistungen. Was es dabei zu beachten gilt und von welchen Anbietern man besser die Finger lässt, erklärt Elisabeth Barth, Senior Lawyer vom Europäischen Verbraucherzentrum, im Interview mit freizeit.
Nichts unterschreiben, was man nicht versteht
Welche Punkte muss ich beachten, wenn ich einen Mietwagen im Ausland ausborge?
Die meisten Beschwerden betreffen die nachträgliche Verrechnung von angeblich verursachten Schäden und vor Ort aufgeschwatzte Zusatzleistungen, etwa Versicherungspakete. Deshalb raten wir grundsätzlich: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht (auf Nachfrage sollten die Vertragsbedingungen auch auf Deutsch oder mindestens auf Englisch verfügbar sein).
Ein weiterer Tipp: Von allen Dokumenten, die man – und sei es auf einem Tablet – unterschrieben hat, eine Kopie geben lassen oder diese unverzüglich per E-Mail zusenden. Die "Bestpreisangebote" prüfen (insbesondere in Anzeigen) auf versteckte Zusatzkosten und Einschränkungen bei den Versicherungsleistungen. Bei Preisvergleichen besonders auf folgende Faktoren achten: Ist die Kilometerleistung limitiert? Wie umfangreich ist der Versicherungsschutz? Wie hoch sind die Kosten für gewünschte Zusatzleistungen, z.B. Rückgabe an einem anderen Ort, Kindersitz, Navi oder im Vertrag eingetragene zusätzliche Fahrer.
Welche notwendigen Unterlagen brauche ich vom Anbieter?
Nach der Buchung erhält man eine Buchungsbestätigung. Diese ist so wie der Mietvertrag selbst (der in der Regel vor Ort vor der Übernahme des Wagens mitgegeben wird) aufzubewahren.
Bei manchen Anbietern heißt es, man muss einen Selbstbehalt im Schadensfall zahlen. Ist das riskant?
Ob man einen Vertrag mit Selbstbehalt im Schadensfall akzeptiert, hängt von der individuellen "Risikofreudigkeit" ab und kann durchaus riskant sein. Besonders attraktive Raten enthalten oft nur eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen. Bei Kaskoversicherungen sind Selbstbehalt und Ausschlüsse die entscheidenden Punkte. Oft wird man direkt bei Übernahme des Fahrzeugs mit Zusatzversicherungen/Versicherungspaketen konfrontiert.
Ist eine Haftpflichtversicherung notwendig?
Ja.
Wichtige Tipps
Woran erkenne ich, ob der Anbieter seriös ist?
Grundsätzlich sollte man sich im Internet vorab informieren. Hat der Anbieter eine Website mit einem Impressum? Sind dort alle wesentlichen Unternehmensdaten vorhanden (inklusive E-Mail-Adresse)? Gibt es in Foren oder Portalen bereits einschlägige Warnungen anderer Verbraucher:innen? Vergleichsplattformen sind eine gute Möglichkeit, sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen. Über diese Plattformen werden Sie üblicherweise an Vermittler weitergeleitet, über die dann der Abschluss direkt beim Vermieter erfolgt. Buchungen im Voraus sind meist günstiger. Es gilt genau zu vergleichen und das Angebot genau zu lesen, bevor man verbindlich bucht.
Muss ich eine Kaution zahlen?
Kautionen sind üblich. Die Höhe ist vertraglich geregelt.
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Ist es sinnvoll, den Mietwagen vor dem Ausborgen auf mögliche Schäden zu überprüfen?
Eine Überprüfung des Wagens vor der Übernahme sollte IMMER erfolgen. Wir raten allen Verbraucher:innen vor der Übernahme und vor der Rückstellung den Wagen fotomäßig genau zu dokumentieren (Fotografieren Sie Vorschäden möglichst so, dass Position und Ausmaß gut dokumentiert sind). Sollte bereits vorab ein Kratzer/Schaden auffallen, so muss dies im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Unbedingt darauf bestehen, dass der Vermieter die Schäden schriftlich dokumentiert und die Fotos gut aufbewahren (für den Fall der Fälle)!
Kann ich mit einem Mietwagen aus Österreich ins Ausland fahren?
In der Regel steht direkt im Mietvertrag, ob und in welche Länder ohne zusätzliche Gebühren gefahren werden darf. Wenn es nicht eindeutig aus den Buchungsunterlagen hervorgeht, nimmt man am besten direkt mit dem Vermieter Kontakt auf. Es kann Beschränkungen oder Extragebühren geben.
Selbstverschuldete Schäden, Unfall oder Einbruch
Was tun bei selbstverschuldeten Schäden am Auto?
Diese sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Es sind aussagekräftige Fotos zu machen. Und im Falle eines Kontakts mit einem anderen Wagen oder einer Person (Unfallgegner) ist immer die Polizei zu rufen, damit diese einen Unfallbericht erstellen kann.
Was mache ich im Falle eines Unfalls?
Auch dies ist dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Es sind aussagekräftige Fotos zu machen und im Falle eines Kontakts mit einem anderen Wagen oder einer Person (Unfallgegner), ist immer auch die Polizei zu rufen, damit diese einen Unfallbericht erstellen kann.
Was tun, wenn mein Mietwagen gestohlen wird oder jemand in mein Auto einbricht?
Es ist unverzüglich der Vermieter zu informieren und es muss eine strafrechtliche Anzeige gemacht werden (Polizei).
Fragen zur Rückgabe
Wann sollte ich die Kaution zurückbekommen, vorausgesetzt, der Wagen hat keine Schäden?
In der Regel unverzüglich nach Rückgabe des Wagens/sobald geprüft wurde, dass keine Schäden vorliegen.
In welchen Fällen bekommt man die Kaution nicht zurück?
Wenn der Vermieter einen Schaden am Wagen feststellt.
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Was muss ich sonst noch bei der Rückgabe des Mietwagens beachten?
Grundsätzlich raten wir dazu, ein Mietauto nur zu den Öffnungszeiten des Vermieters und mit Anfertigung eines Übergabeprotokolls zu retournieren. Wenn das nicht klappt, gilt es, möglichst viele Beweise für den Streitfall zu sichern. Am besten die geschlossene Mietwagenstation, das Fahrzeug am Parkplatz, das Fahrzeug in verschiedenen Ansichten, den Kilometerstand und die Tankuhr abfotografieren.
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