Klage gegen Tinder & Co.: Wie süchtig machen Dating-Apps?
Gegen die Match Group wurde kürzlich Klage eingereicht: Tinder und Hinge seien zu manipulativ und würden süchtig machen. Was dran ist.
Am Valentinstag wurde im Bundesstaat Kalifornien eine Klage gegen die Match Group eingereicht, zu der unter anderem die Dating-Apps Tinder und Hinge zählen. Der Vorwurf: Die Apps würden zahlreiche süchtig machende Funktionen enthalten. Als Nutzer würde man dadurch zu einer "zwanghaften" Nutzung verleitet.
➤ Hier mehr lesen: Dating-Apps werden unbeliebter: Was Österreicher bei der Partnersuche wollen
Laut Statista verwenden die Österreicher Tinder am liebsten von allen Online-Dating-Anbietern. Hinge ist bis jetzt vor allem im englischsprachigen Raum beliebt. Allein im letzten Quartal nutzten weltweit rund 15,1 Millionen Menschen die Apps der Match Group, laut Schätzungen hat sie einen weltweiten Marktanteil von rund 25 Prozent.
Die Klage macht also nicht grundlos auf mögliche Konsequenzen der Manipulation ebendieser Dating-Services aufmerksam. Und wie sehen das andere Nutzer? Eine Umfrage des Dating-Portals eHarmony zeigt, dass sich zumindest ein Großteil der Nutzer so fühlt, als ob ihr Swipe-Verhalten Suchtcharakter hat. Ganze neun von zehn Personen waren bei der Umfrage dieser Meinung.
Was ist also dran an der Behauptung, dass Dating-Apps süchtig machen? Laut Experten ist das darin verankert, dass Anbieter ihre Nutzer natürlich so lange wie möglich auf ihrer Seite oder in ihrer App halten möchten. Deswegen basieren viele Apps auf dem Prinzip der "Variablen Belohnung". Tinder hat beispielsweise diese Taktik perfektioniert. Durch das Swipen kann man auch sehen, wer einen zurückliked, wodurch bei jedem Like Dopamin ausgeschüttet wird.
Danach ist man ganz aufgeregt, es kribbelt im Bauch in Erwartung einer möglichen Verbindung mit einer anderen Person. Doch damit nicht genug. Dieses Prinzip bewirkt, dass man sich selbst nach einem befriedigenden Gespräch mit einem Date-Partner - und sei es nur online - wieder ans Swipen macht.
Ein weiterer Kritikpunkt der Klage: das "Pay-to-Play-System". Um richtig mitzuspielen, muss man sich erst an verschiedenen Bezahlschranken vorbeihangeln. Das Suchtpotenzial liegt laut der Kläger in einem Versprechen: Dass der, der zahlt, auch bessere Chancen hat. Dieses System wird mit Push-Benachrichtigungen verstärkt, die erinnern, dass man bereits länger nicht mehr geswiped hat.
Kommentare