Gar nicht gut: Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend aktiv werden

Schimmel-Befall in der Wohnung? So reagiert ihr richtig

Heizung runter, Schimmelgefahr rauf: Aber was tun, wenn der Pilz sich ausbreitet? Verbraucherschützer geben Tipps.

Wer der Heizkosten-Rechnung etwas Gutes tun möchte, bewirkt für das Mauerwerk im Winter oft das Gegenteil. Denn kalte, feuchte Wohnräume sind - gerade bei schlechter Dämmung - besonders gefährdet, was die Bildung von Schimmel anbelangt.

1. Ursachensuche

Entdeckt ihr Schimmel an einer Wand, solltet ihr zuerst auf Ursachensuche gehen. Gab es etwa einen Wasserschaden durch Starkregen, ist eine defekte Leitung die Ursache oder leckt ein Wasserhahn

Ergreifen Sie Maßnahmen, damit sich die Feuchtigkeit nicht ausbreitet - etwa den Hauptwasserhahn zudrehen.

2. Wem melde ich den Schaden?

Damit der Schaden schnell behoben werden kann, sollten Mieterinnen und Mieter ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Gebäudeversicherung und gegebenenfalls ebenso die Hausverwaltung unterrichten. Bei Neubauten ist es ratsam, auch das Bauunternehmen zu kontaktieren.

3. Schaden dokumentieren

Haltet den Schaden genau fest und beschreibt, wann und wo er entdeckt wurde. Dokumentiert auch besondere Wetterereignisse, die mit dem Schaden in Verbindung stehen können. Fotografiert die betroffenen Stellen - am besten unter Zuhilfenahme eines Maßbands, um Art und Größe des Schadens besser zu erkennen.

4. Wann muss der Mieter mitzahlen? 

Wenn ihr unsicher seid, wie ihr genau reagieren sollt, sind der Mieterverein oder die Konsumenten-Beratungsstelle gute Anlaufstellen, um nachzufragen. Für die Beseitigung der Schäden sind zwar grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Stellt sich später aber ein Mitverschulden von Mietern heraus, können sie finanziell beteiligt werden. Wer gesundheitliche Schäden durch den Schaden befürchtet, sollte zudem den Hausarzt aufsuchen.

5. Kontakt mit Schimmel meiden

Bei Schäden, die größer sind als ein halber Quadratmeter, sollten Betroffene den entsprechenden Wohnraum bis zur Sanierung nicht mehr nutzen. Sofern möglich, kann der Schaden alternativ abgeschottet werden. Luftdichte Folie oder das Überstreichen mit Farbe vermeiden eine Weiterverbreitung der Schimmelsporen. Bei Schäden unterhalb eines halben Quadratmeters und wenn der Schaden oberflächlich ist, können sich Betroffene an eine Eigensanierung wagen. Tipps dazu gibt es auf der Webseite der Arbeiterkammer.

6. Neuen Schäden vorbeugen

Um weiteren Schäden vorzubeugen, sollte immer richtig gelüftet und geheizt werden. Sämtliche Wohn- und Schlafräume sollten dafür auf mindestens 16 Grad beheizt werden. Außerdem sollten Sie regelmäßig lüften - besonders nach dem Duschen, Baden oder Kochen, um die Feuchtigkeit nach außen abzugeben. Die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen kann zum Beispiel mit einem Thermo-Hygrometer gemessen werden - sie sollte höchstens 60 Prozent betragen.

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