EU-Beschluss: Unverkaufte Mode darf nicht mehr vernichtet werden
Das EU-Parlament stimmte nun für die neue Regelung. Hintergrund ist die Ökodesign-Verordnung, die in Zukunft den Handel mit Fast Fashion verändern soll.
Alle Kleidung, die nicht verkauft wird, darf in Zukunft nicht mehr vernichtet werden. Das EU-Parlament stimmte gestern in Straßburg für die neue Verordnung, die ebenso für Elektroartikel gelten soll. Weitere Produktkategorien wurden noch nicht in die Regelung eingeschlossen, sollen allerdings künftig ebenfalls einbezogen werden. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt jedoch als Formsache.
Das Verbot wurde als Teil der Ökodesign-Verordnung bewilligt, die Fortschritte im Kampf gegen die Umweltauswirkungen von Fast Fashion bewirken soll. Textilabfälle durch Überkonsum, umweltbelastende Emissionen sowie der hohe Wasserverbrauch in der Herstellung der Kleidung sind seit Jahrzehnten Probleme der Modebranche. Verschiedene internationale Berichte sind sich zwar einig, dass sich bereits einiges in Sachen Nachhaltigkeit und Transparenz zum Positiven verändert hat, die Industrie allerdings noch immer geprägt ist von Ausbeutung und Umweltbelastung.
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Erst im Frühjahr kritisierte Greenpeace die Modeindustrie - ein anschuldigendes Fazit, 10 Jahre nach der Katastrophe von Rana Plaza. Trotz Nachhaltigkeitslabels und Ökosiegel seien gerade markeneigene Siegel wie Join Life der Modemarke Zara unzureichend in ihren Standards zu Umweltschutz- und Arbeitsbedingungen.
Was ist also das Ziel der EU-weiten Ökodesign-Verordnung? Sie ist Teil des Green Deals, der in den Markt eingeführte Textilien und Kleidung langlebiger und nachhaltiger machen soll. Die Ökodesign-Verordnung zielt dabei laut der EU-Kommission auf das Problem ab, dass schnell und billig produzierte Kleidung in großen Mengen ungetragen vernichtet würde - ein Problem, das vor allem durch den Onlinehandel stark zugenommen hat.
Unterdessen soll künftig für jedes Produkt ein digitaler "Produktpass" zur Verfügung stehen, der Konsumentinnen und Konsumenten Auskunft über die Nachhaltigkeit der Produktionsweise geben soll. Ein weiterer Bestandteil der Richtlinie ist das Verbot von Green-Washing. Beschönigende Angaben wie "nachhaltig", "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" sollen künftig nicht mehr möglich sein, wenn es sich hierbei um irreführende Werbung handelt. Dazu werden Nachhaltigkeitssiegel in Zukunft ebenfalls nur nach offiziellen Zertifizierungssystemen vergeben.
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