Neymar und sein Sex-Vertrag: Untreue unter Umständen erlaubt

Ein Fußball-Star sorgt mit einem ungewöhnlichen Liebes-Vertrag für Aufsehen – gegen den er nun selbst verstoßen hat. Warum das Interesse an solchen Vereinbarungen steigen könnte.

Wenn Fußballer außerhalb der Saison in den Schlagzeilen auftauchen, hat das meist keine sportlichen Gründe. Auch Neymar, brasilianischer Star-Stürmer, hätte wohl lieber auf die jüngsten Medienberichte verzichtet. Zuerst war von einer Affäre mit einer Influencerin die Rede, später bestätigte der 31-Jährige das Gerücht, indem er sich via Instagram bei seiner schwangeren Freundin entschuldigte. An sich noch keine Weltsensation im Profi-Kicker-Kosmos – wäre da nicht ein pikanter Liebes-Vertrag, dessen Inhalt nun an die Öffentlichkeit gelangte.

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Der Rekordtorschütze soll mit seiner Verlobten eine verbindliche Vereinbarung getroffen haben, die amouröse Auswärtsspiele regelt. Fremdgehen ist im Hause Neymar (bzw. außerhalb) also erlaubt – sofern drei Regeln eingehalten werden: keine Küsse auf den Mund, kein ungeschützter Geschlechtsverkehr sowie absolute Verschwiegenheit. Weil Neymar zumindest dagegen verstoßen hat, muss er seiner Partnerin eine üppige Summe (angeblich eine Million Euro) bezahlen.

Wunsch nach Freiheit

So skurril der Sex-Vertrag auch anmuten mag: Offene Beziehungsformen rücken immer mehr in die Mitte der Gesellschaft, bei den unter 30-Jährigen hält sie jeder Zweite für ein zukunftsträchtiges Modell. Ähnliches beobachtet Anwältin Katharina Braun, Expertin für Familienrecht, in ihrer Kanzlei.

Katharina Braun ist Expertin für Familienrecht

©DORISMITTERER

"Generell steigen in der Praxis die Anfragen nach Eheverträgen und Entbindung der Treueverpflichtungen“, sagt sie. "Etliche wollen zwar verheiratet bleiben, aber sexuell frei sein. Sei es zur Bewahrung des Erbes oder auch, um nach außen den Schein zu wahren.“ Der US-Spitzenpolitiker Bill de Blasio trat jüngst die Flucht nach vorne an und verkündete in der New York Times, dass seine langjährige Ehefrau und er ab sofort andere Personen "daten“ würden. Eine räumliche Trennung oder gar Scheidung sei aber nicht geplant.

Eine Vereinbarung wie bei Neymar und seiner Verlobten sei bei Eheschließungen grundsätzlich möglich, erklärt die Juristin. "Es kommt immer wieder vor, dass Parteien einen – notariatsaktpflichtigen – Ehevertrag abschließen, wo dann festgehalten wird, dass man sich der ehelichen Pflicht zur Treue einvernehmlich begibt. Mitunter werden dann auch die Rahmenbedingungen festgehalten, dass man diese Intimität diskret behandelt, wie auch überhaupt über die Vereinbarung Stillschweigen gehalten werden muss.“ Denn die Gestaltung einer Ehe, so auch die Sexualität, unterliege "grundsätzlich der freien Disposition“.

Rahmenbedingungen

Erwägen zwei Partner eine offene Beziehung, raten Paartherapeuten, die Rahmenbedingungen vorher genau abzustecken. "In offenen Beziehungen geht es nicht darum, zu machen, was man will. Man muss Grenzen immer wieder neu verhandeln und akzeptieren“, sagt Beziehungscoach Aino Simon, Expertin für alternative Beziehungsmodelle (und selbst in einer offenen Ehe lebend). "Dazu kommt eine Leidensbereitschaft, denn das Ganze tut auch mal weh.“

Vor allem dann, wenn nur ein Partner Sehnsucht nach außerehelichen Kontakten hat und der andere aufgrund einer emotionalen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit einwilligt. So eine Konstellation könnte auch bei Neymar und seiner Freundin vorliegen, vermutet Rechtsanwältin Braun. Weh tun dürfte dem umtriebigen Brasilianer eher der entstandene Imageschaden als der finanzielle: Sein Jahresgehalt bei Paris Saint-Germain soll aktuell ca. 40 Millionen Euro betragen.

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