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Private Krankenversicherung: Die 7 häufigsten Fragen & Antworten

Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen alle Einzelheiten, die Sie über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung wissen sollten.

Wozu brauche ich eine Krankenversicherung?

Bei Krankheit oder Verletzung können die medizinischen Kosten für Behandlungen, Operationen oder Medikamente schnell in ungeahnte Höhen steigen. Eine Krankenversicherung schützt Sie in so einem Fall. Je nach Versicherungsträger werden die vollen oder zumindest ein Teil der Kosten übernommen. In Österreich gilt die Krankenversicherung als Pflichtversicherung.

Deshalb entsteht der Versicherungsschutz automatisch kraft Gesetzes, es muss dafür kein Antrag gestellt werden. Grundsätzlich ist damit jede in Österreich beschäftigte Person, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder unselbstständig tätig ist, versichert.

Der Versicherungsschutz kann auf bestimmte Angehörige erweitert werden. Besondere Regelungen gibt es für Studierende und geringfügig Beschäftigte, die nicht mitversichert sind und sich selbst krankenversichern wollen.

Bei welchem Versicherungsträger Sie versichert sind, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Die größte Versicherungsanstalt ist die ÖGK, die Österreichische Gesundheitskasse, mit rund 7,5 Millionen Versicherten. Dazu gehören unter anderem Erwerbstätige, Lehrlinge, Pensionist:innen, arbeitslose Personen sowie Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung oder Rehabilitationsgeld. Mit eingeschlossen sind ebenso Asylwerber:innen und Kriegshinterbliebene.

Abgesehen davon gibt es die SVS, die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, und die BVAEB, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.

Wer kann sich privat versichern?

Für die private Krankenversicherung in Österreich gibt es andere Regeln als in Deutschland. Während sich in Österreich jeder und jede privat versichern kann und es hier keine Einschränkungen gibt, ist in Deutschland die Möglichkeit, sich privat zu versichern, abhängig von der Berufsgruppe und dem Jahresentgelt. Die private Krankenversicherung ist in Deutschland all jenen vorbehalten, die nicht versicherungspflichtig sind. Es handelt sich um Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer:innen, die ein Arbeitsentgelt über 66.600 Euro (=Versicherungspflichtgrenze) vorweisen können. Und gerade die Leistungen der privaten Krankenversicherung in Deutschland unterscheiden sich doch stark von den Leistungen der österreichischen privaten Krankenversicherungen.

Welche Vorteile bietet mir eine private Krankenversicherung?

Wer privat versichert ist, verfügt über einige Vorteile. Privat Versicherte erfreuen sich an einer freien Wahl an Ärzt:innen und Krankenhäusern. Damit können Sie sich nicht nur Ärzt:innen aussuchen, die Sie mit Ihrer Kompetenz und Sympathie überzeugen. Vielmehr bringt es Ihnen eine schnellere Terminvergabe und damit kürzere Wartezeiten und eine zügigere Behandlung. Außerdem löst die private Krankenversicherung die gesetzliche nicht ab. Sie dient lediglich als Zusatz.

Welche Zusatzversicherungen lassen sich abschließen?

Der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bringt ein Plus an Leistungen und Annehmlichkeiten. Welche das sind, hängt in erster Linie von dem Umfang des abgeschlossenen Versicherungspakets ab. Je mehr Begünstigungen, desto höher fällt im Normalfall die Versicherungsprämie aus. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung und den möglichen Leistungen.

 

Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Sonderklasse)

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Krankenhauskosten verfügen, übernimmt diese im Bedarfsfall die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte, die mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Entbindung in Zusammenhang stehen. Als stationär werden Aufenthalte mit einer Dauer von mindestens 24 Stunden bezeichnet.

In den meisten Fällen umfasst der Versicherungsschutz:

  • Kosten, die durch die Sonderklasse entstehen,
  • Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Privatspitals entstehen,
  • Unterbringung im Zweibettzimmer,
  • Krankenhaustransportkosten,
  • Begleitkostenersatz für Kinder bis zu einem gewissen Alter sowie
  • Ersatztagesgeld anstelle anderer Leistungen.

Die Verrechnung der Kosten findet für gewöhnlich direkt mit dem Krankenhaus statt, sodass Sie keine Vorauszahlung leisten müssen. Auch hier haben Sie freie Wahl bei Krankenhaus und behandelnden Ärzt:innen.

 

Ambulante Heilbehandlung

Eine mögliche Leistung einer privaten Krankenversicherung schließt die Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlungen mit ein, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise ambulante Heilbehandlungen, wie die Behandlung durch einen Wahlarzt, die Rechnung für ärztlich verordnete Medikamente, andere Heilbehelfe, wie etwa Brillen oder Kontaktlinsen, oder Physiotherapie und andere besondere Heilbehandlungen.

 

Krankengeldprodukte

Taggeld bzw. Krankenhaustaggeld oder Krankengeld ist dafür da, die finanziellen Konsequenzen einer Arbeitsunfähigkeit abzufedern. Diese Leistungen können beispielsweise dazu verwendet werden, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Haustieren zu übernehmen, Verdienstentgang auszugleichen oder eventuelle Selbstbehalte im Krankenhaus zu zahlen.

Beim Taggeld oder Krankenhaustaggeld wird ein Tagessatz berechnet und für jeden Tag ausbezahlt, der aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaftsbehandlung bzw. Entbindung im Krankenhaus zugebracht wird. Gut zu wissen: Die Summe wird nicht laufend während des Krankenhausaufenthalts übermittelt, sondern erst im Nachhinein.

Krankengeld übernimmt die finanziellen Ausfälle in Zusammenhang mit einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder eines Unfalls. Zuvor muss allerdings eine vertraglich vereinbarte Karenzfrist verstrichen sein, die nur wenige Tage, aber genauso einige Monate andauern kann. Kürzere Karenzfristen gehen mit höheren Prämien einher.

Anzuraten sind Krankengeldprodukte nur für selbstständig Erwerbstätige. Diese können damit eventuelle Verdienstverluste oder zusätzliche Belastungen, wie Vertretungskosten, abfedern. Unselbstständig Erwerbstätige haben auch so Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – je nach Beschäftigungsdauer sind es 6 bis 12 Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger andauern, besteht die Möglichkeit auf Krankengeld bei der Sozialversicherung. Und allgemein sollte man für die Absicherung des Einkommens eine Berufsunfähigkeitsversicherung bevorzugen.

 

Zahnbehandlung

Für Zahnbehandlungen und Zahnersatz lässt sich ebenso eine Zusatzversicherung abschließen. Da die Prämien und der Selbstbehalt in diesem Fall jedoch meist recht hoch angesetzt sind, die Obergrenzen bei den Zahlungsbeträgen dazu niedrig, rät die Arbeiterkammer aber davon ab.

Was ist bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die folgenden Punkte ab:

  • Größtenteils kostenfreie Arztbesuche
  • Ambulanzen
  • Versorgung im öffentlichen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse
  • Aufenthalt in einer Rehabilitationsanstalt
  • Einmal jährliche, kostenlose Vorsorgeuntersuchung

Aufgrund eines anhaltenden Kassenärzt:innenmangels kann es bei Terminvereinbarungen durchaus zu längeren Wartezeiten kommen.

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Um sicherzustellen, dass Sie Ihren Wünschen entsprechend abgesichert sind, ist es essenziell zu wissen, ab wann der Versicherungsschutz greift. Grundsätzlich finden Sie das Startdatum der Versicherung in der Polizze. Dieses gilt, sofern die Erstprämienzahlung fristgerecht erfolgt ist.

Zu beachten sind allgemeine und besondere Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt grundsätzlich bei privaten Krankenversicherungen drei Monate. Aktuell verzichten alle privaten Krankenversicherungen auf die allgemeine Wartezeit.

Längere, besondere Wartezeiten entstehen beispielsweise bei Schwangerschaft.

Wann darf die Prämie erhöht werden?

Die vertraglich festgelegte Prämie darf vom Versicherungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Dazu gehören Änderungen des im Vertrag genannten Index, der durchschnittlichen Lebenserwartung oder der Häufigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen und deren Aufwändigkeit, bezogen auf die zu diesem Tarif Versicherten. Nicht erlaubt hingegen sind Preissteigerungen, die in Verbindung mit dem Alter oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes stehen.

Bei einer Prämienerhöhung ist die Versicherungsgesellschaft übrigens dazu verpflichtet, Ihnen die Beibehaltung der bisherigen Prämie bei reduzierten Leistungen anzubieten, wenn Sie ihn dazu auffordern.  Es könnte sein, dass die bleibenden Leistungen ausreichen. Durch diese gesetzliche Regelung soll verhindert werden, dass Versicherungsnehmer zum Verzicht gezwungen werden, sollten Sie sich die höhere Prämie nicht leisten können. In gewissen Fällen kann der Versicherungsnehmer dann den Anspruch auf Direktverrechnung in Vertragskrankenhäusern verlieren.

Ob eine private Krankenversicherung in Ihrem Fall Sinn ergibt, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und nicht zuletzt von Ihrer persönlichen Risikoeinschätzung ab. Wir raten Ihnen, vor Abschluss einen umfassenden Vergleich durchzuführen, um das passende Paket für Sie und Ihren Lebensstil zu finden.