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Mobil unterwegs im Ausland: Das ist bei einem Mietwagen zu beachten

Auf Reisen stellt ein Mietwagen eine der besten Möglichkeiten dar, die Menschen und die Kultur auf besonders authentische Art und Weise kennenzulernen. Viele Urlauber nehmen das Angebot, am Urlaubsort ein Fahrzeug zu mieten, daher gerne in Anspruch.

Kommt es dann mit dem Mietwagen jedoch zu einem Unfall, drohen oft böse Überraschungen – zumindest dann, wenn im Vorfeld keine umfassenden Informationen über die enthaltenen Versicherungen und Mietbedingungen eingeholt wurden. Um die gängigen Fallstricke in diesem Zusammenhang zu vermeiden, sollten daher einige Tipps beachtet werden. 

Von wo den Mietwagen buchen?

Verbraucherschützer raten, den Mietwagen schon möglichst früh vor dem Beginn der Reise zu buchen. Dafür stehen im Internet etwa zahlreiche Mietwagenportale zur Auswahl. 

Der Grund dafür besteht darin, dass unter Umständen keine Mietwagen am Urlaubsort mehr verfügbar sind, vor allem, wenn in der Hauptsaison gereist wird. Daneben steht so auch genug Zeit zur Verfügung, um Leistungen und Preise sorgfältig zu vergleichen. Die genauen Optionen des Mietvertrages, wie zum Beispiel „unbegrenzte Kilometer“ sollten ebenfalls mit den eigenen Urlaubsplänen abgeglichen werden. Wer das Auto fahren darf, ist in diesem Zusammenhang auch zu klären.

Welche Kosten fallen im Detail an?

Bei dem Vergleich der Preise der einzelnen Mietwagenangebote ist es wichtig, wirklich alle Kosten im Blick zu haben. 

Für einige Extras, wie zum Beispiel die Möglichkeit, den Leihwagen auch an einem anderen Ort zurückgeben zu können, Sonderausstattungen oder Tank-Services, fallen zusätzliche – in der Regel recht hohe – Kosten an. Zusätzliche Kosten entstehen gegebenenfalls außerdem bei einem zweiten Fahrer des Mietwagens, vor allem, wenn dieser jünger als 25 Jahre alt ist. 

Welche Versicherung ist sinnvoll?

Bei der Buchung eines Leihwagens ist es von großer Bedeutung, dass die Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch ausfällt. Im Ausland zeigen sich die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung oft nur als sehr gering. So reichen sie bei schweren Sach- und Personenschäden kaum aus. Die Mindestdeckungssumme sollte niemals unterhalb von einer Million Euro liegen. 

Wird der Mietwagen erst vor Ort gemietet, ist es sinnvoll, im Vorfeld an eine Mallorca-Police zu denken. Diese bietet zumindest in anderen europäischen Ländern einen zuverlässigen Schutz. In einigen Autoversicherungen ist dieser Zusatzschutz sogar bereits enthalten. Falls der Urlaub außerhalb Europas stattfindet, ist dagegen eine Traveller-Police nötig. 

Ist eine Insassen- und Gepäckversicherung nötig?

Der Abschluss einer Insassenversicherung zeigt sich normalerweise nur dann als sinnvoll, wenn die Personen, die mitfahren, keine Unfall- oder Auslandskrankenversicherung haben. Auch auf eine Gepäckversicherung kann in den meisten Fällen verzichtet werden. 

Sollte die Reise in den USA oder in einem Dritte Welt-Land stattfinden, ist es allerdings zu empfehlen, eine UMP, also eine Uninsured Motorist Protection, abzuschließen. Diese bietet Schutz, wenn flüchtige oder unterversicherte Verkehrsteilnehmer einen Personenschaden verursachen.

Was tun bei einem Unfall?

Kommt es mit dem Mietwagen zu einem Unfall oder wird der Leihwagen gestohlen, muss umgehend eine Information an den Autovermieter erfolgen. Zudem ist es nötig, die lokale Polizei hinzuzuziehen. 

Es ist daran zu denken, eine Kopie des Polizeiberichts zu verlangen und ein Unfallprotokoll über die Geschehnisse anzufertigen. Natürlich sollten auch Fotos von dem Unfallort und den entstandenen Schäden angefertigt werden. Die Personalien von eventuellen Zeugen und natürlich dem Unfallgegner sind schriftlich festzuhalten. Wird das Fahrzeug zurückgegeben, muss der Unfallbericht an den Vermieter gegeben werden. Anschließend wird ein Schadensbericht erstellt, welcher sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter unterschrieben wird. 

Wichtig ist, dass eine Kopie von allen Dokumenten, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen, behalten wird.