Kreditgebühren und Bankspesen für Hypothekar- und Konsumkrediten unzulässig?
Die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs lässt Kreditnehmern Hoffnung darauf, dass Kreditbearbeitungsgebühren möglicherweise rückforderbar sind. Solche Kreditgebühren werden von Banken üblicherweise bei Kreditaufnahmen verlangt und belaufen sich meist auf ein bis vier Prozent der gesamten Kreditsumme. Dieser Wert hängt unter Umständen am möglichen Eigennutzen des Bankbetreuers.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Kredit von 350.000 Euro würde eine Kreditgebühr von 4 Prozent 14.000 Euro betragen. Dieser Betrag wird von der Bank für die "Bearbeitung" des Kredits erhoben, zusätzlich zu den bereits verlangten Kreditzinsen als Entgelt für die Bereitstellung der Kreditsumme, welche über die Tilgungsdauer abbezahlt werden muss. Die Bankspesen erhöhen natürlich die Laufzeit Ihrer Rückzahlung um ein bis vier Jahre in einem durchschnittlichen Hypothekarkredit.
Bearbeitungsgebühren oft intransparent
Die Rechtfertigung für die Höhe dieser Bearbeitungsgebühren ist oft undurchsichtig. Es könnte sein, dass sich hinter diesen Gebühren Vermittlungsprovisionen verbergen, die an Kreditvermittler fließen, oder dass es sich um eine leicht verdiente Zusatzeinnahme für die Bank handelt. In beiden Fällen stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieser Entgelte.
In einem aktuellen Fall (2 Ob 238/23y) hat der Oberste Gerichtshof eine Klausel als rechtswidrig beurteilt, bei der eine einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags sowie weitere Spesen und Kosten intransparent erschienen.
Der OGH betrachtete die Doppelverrechnung von Entgelten durch die Bank als Ursache dafür, dass die Kreditbearbeitungsgebühr undurchsichtig und daher rechtswidrig sei. Es bleibt außerdem unklar, ob solche Gebühren einmalig oder wiederholt berechnet werden.
Rückforderung in manchen Fällen möglich
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Es bleibt unklar, ob Kreditbearbeitungsgebühren generell zulässig sind. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat betont, dass die Rechtslage bezüglich Kreditgebühren angesichts der EuGH-Entscheidung "neu zu bewerten" ist.
Eine endgültige Klärung ist voraussichtlich erst durch weitere Gerichtsentscheidungen zu erwarten. Eine positive Entwicklung bei Kreditbearbeitungsgebühren könnte Kreditnehmern finanzielle Erleichterung bringen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Zinszahlungen.
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